Vorteil privat krankenversichert
Von Michael Lorenz (ML)Private Krankenversicherungen sind grundsätzlich unabhängiger gegenüber gesetzlichen Änderungen. Einer der Gründe: In den gesetzlichen Kassen, den Ersatzkassen und auch den Betriebkrankenkassen sind alle Versicherte gleich, es gibt keine Unterschiede hinsichtlich der Leistungen, obwohl Besserverdienende deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als beispielsweise Geringverdienende. Dies führt zwangsläufig zu steigenden Kassenbeiträgen, da die Kosten im Gesundheitswesen schneller steigen als die Lohnzuwächse. Doch wie verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung?
Die Vorteile für Privatversicherte
Ein entscheidender Vorteil: In der privaten Krankenversicherung herrscht eine größere Kostentransparenz. Durch die ärztlichen Rechnungen bekommt der Versicherte einen genauen Überblick über die Leistungen, die er in Anspruch genommen hat, und kann bei Berechnungsfehlern auch selbst gegensteuern. Manche Kosten entstehen auch erst gar nicht. So fällt die Praxisgebühr von 10 Euro beim Gang zum Arzt oder Zahnarzt nicht an, während gesetzlich Versicherte hier im Jahr mit bis zu 80 Euro dabei sind. Auch wer im Krankenhaus versorgt werden muss, braucht nichts extra zu zahlen, die Zuzahlungen von je 10 Euro je Aufenthaltstag bis zum 28. Tag entfallen. Diese können für Kassenpatienten mit maximal 280 Euro im Jahr zu Buche schlagen. Außerdem gilt für gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln bis zu einer Obergrenze von 10 Euro je Packung und Zuzahlungen von Brillen für Erwachsene wurden gänzlich eingestellt. Für Hörgeräte erstatten die Krankenkassen nur einen Festbetrag, ist dieser aufgebraucht, muss der Hörgeschädigte selber für Reparaturen oder Ersatzteile aufkommen. oder er ist nicht ausreichend in der Lage sein Leben wie gewohnt zu bestreiten. Bei Zahnersatz oder aufwändigen Zahnbehandlung gibt es von der Kasse ebenfalls einen Festzuschuss, beispielsweise bei Keramikfüllungen. Und einzelne Krankheitsvorsorgeuntersuchungen fehlen im Leistungskatalog der Gesetzlichen. Hier muss der Patient also selbst das Portmonee zücken, wenn er diese als Privatleistungen wünscht. Bei der Privatkrankenversicherung sind diese Leistungen hingegen enthalten.


