Krankenzusatzversicherungen - Geld für Behandlungen
Von Michael Lorenz (ML)Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen deutlich abgespeckt. Für vieles, was es vorher kostenfrei auf Rezept gab, müssen die Patienten nun anteilig selbst aufkommen oder sogar alle Kosten tragen. Wer seinen Versicherungsschutz erweitern möchte, kann entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. Allerdings ist nicht jede davon auch empfehlenswert.
Was leisten Krankenzusatzversicherungen?
Durch Zusatzversicherungen können Versicherte anfallende Mehrkosten, beispielsweise für Zahnersatz, Medikamente oder Brillen, zum Teil auffangen. Darüber hinaus enthalten solche Policen auch Leistungen, die für Privatpatienten gelten – beispielsweise die Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus oder die Heilpraktikerbehandlung.
Anbieter von Krankenzusatzversicherungen sind die privaten Krankenversicherer. Seit 2005 dürfen auch alle gesetzlichen Kassen ihren Patienten solche Policen offerieren, allerdings sind sie nicht selbst die Versicherer, sondern vermitteln Produkte einer privaten Krankenkasse, mit der sie einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben.
Folgende Krankenzusatzversicherungen gibt es:
Zahnzusatzversicherung
Die GKV zahlt nur noch feste Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt einen weiteren Teil der Kosten und leistet auch Zuschüsse für höherwertige Leistungen wie Gold- oder Keramikkronen, Implantate oder Inlays.
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Durch diese Police erlangt der Versicherte bei einer Krankenhausbehandlung den Status eines Privatpatienten. Sie umfasst die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmers, das Honorar für die Chefarztbehandlung und gewährleistet die freie Wahl des Krankenhauses. Einige Versicherer treten auch bei ambulanten Operationen sowie vor- und nachstationären Behandlungen ein.
Krankentagegeldversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer bekommen bei längerer Krankheit von der Krankenkasse ein Krankengeld, und zwar bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Maximal gibt es 70 Prozent vom Brutto beziehungsweise 90 Prozent vom Nettogehalt. Mit der Krankentagegeldversicherung lässt sich die Einkommenslücke schließen.
Krankenhaustagegeldversicherung
Im Falle einer notwendigen stationären Behandlung leistet die Krankenhaustagegeldversicherung dem Versicherten pro Tag einen vereinbarten Pauschalbetrag. Damit kann der Versicherte Ausgaben wie die Zuzahlungen zum Klinikaufenthalt (10 Euro pro Tag), Telefon- und Fernsehkosten o.Ä. bestreiten.
Ergänzungsversicherungen
Diese Versicherung springt ein, wenn der Patient für Leistungen, welche die gesetzlichen Kassen nicht oder nicht mehr voll erbringen, wie beispielsweise Zahnersatz, Brillengläser oder die Heilpraktikerbehandlung, zahlen müsste. In den meisten Fällen werden diese Leistungen als Paket angeboten.
Auslandsreisekrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenkasse im Ausland nur bedingt leistet, bleibt ein Versicherter, der während der Reise erkrankt oder verunglückt, auf den meisten Kosten für eine Behandlung sitzen. Eine Auslandsversicherung übernimmt diese Beträge.
Günstig abschließen
Jeder Versicherte sollte genau prüfen, welche Krankenzusatzversicherung für ihn sinnvoll ist. Grundsätzlich gilt: Paketlösungen enthalten oft Leistungen, die nicht jeder unbedingt braucht, insofern sind Einzelversicherungen eventuell günstiger. Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen, allerdings sollte man genau hinschauen, welche Art des Zahnersatzes der Versicherer in welchem Umfang abdeckt. Eine Krankenhaustagegeldversicherung rechnet sich hingegen eher nicht, da sie nur bei einem Klinikaufenthalt zahlt und Kosten abdeckt, die überschaubar sind.
Wer eine Krankenzusatzversicherung über seine gesetzliche Kasse abschließt, kann Geld sparen. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig so, denn die Leistungen und Tarife der Anbieter können sich sehr unterscheiden. Zusätzlich zum Angebot der eigenen Krankenkasse sollte sich der Versicherte also immer auch weitere Offerten von privaten Krankenkassen einholen.
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