29.10.2009 - Versicherungen
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Hilfe bei bleibenden Gesundheitsschäden – die private Unfallversicherung

Von Michael Lorenz (ML)

Ob im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr – ein Unfall ist schnell geschehen. Die finanziellen Folgen können enorm sein, vor allem wenn der Betroffene aufgrund bleibender Gesundheitsschäden nicht mehr wie bisher arbeiten kann, eine teure Rehabilitation durchlaufen oder seine Wohnung bedarfsgerecht umbauen lassen muss. Das Geld aus einer Unfallversicherung hilft dann, diese Ausgaben zu bewältigen.

Leistung hängt vom Grad der Invalidität ab
Erwerbstätige sind während der Arbeitzeit im Falle eines Unfalls über den Arbeitgeber versichert, die meisten Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit, ein entsprechender Versicherungsschutz ist deshalb empfehlenswert. Vor allem diejenigen, die aufgrund von chronischen Krankheiten oder Vorerrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können, sind mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten. Aus dieser erhält der Versicherte eine einmalige Invaliditätssumme oder eine Unfallrente, wenn er durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet und dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. In welchem Umfang die Assekuranz leistet, hängt vom Grad der Invalidität ab, der entsprechend der so genannten Gliedertaxe festgelegt ist. Je schwerer die Verletzung ist, desto mehr zahlt der Versicherer. So gibt es zum Beispiel bei Verlust des großen Zehs fünf Prozent der Versicherungssumme oder bei Verlust des großen Daumens 20 Prozent – die volle Summe erhält nur, wer zu 100 Prozent invalide ist, was beispielsweise bei einer Querschnittslähmung oder einer Erblindung beider Augen der Fall ist. Auch den Todesfall kann der Versicherte im Rahmen der Police absichern. Stirbt er durch einen Unfall, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Sinnvoller ist es jedoch, mit einer Risikolebensversicherung für die Angehörigen vorzusorgen, weil diese auch dann zahlt, wenn der Tod des Versicherten infolge einer Krankheit eingetreten ist.

Versicherungssumme ermitteln
Wer eine Unfallversicherung abschließt, muss entscheiden, wie viel Geld er benötigt, um im Falle der Invalidität sorglos leben zu können und welche Form der Leistung er bevorzugt. Der Nachteil einer Unfall-Rente besteht darin, dass diese erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent leistet, die meisten Unfälle haben jedoch geringere Behinderungen zur Folge. Empfehlenswert ist deshalb, eine einmalige Versicherungssumme in Höhe von mindestens 100.000 Euro zu vereinbaren. Muss von der Versicherungsleistung eine Familie versorgt werden, raten Experten 30-Jährigen das Sechsfache, 40-Jährigen das Fünffache und 50-Jährigen das Vierfache ihres Bruttojahreseinkommen als Summe zu wählen. Diese Zahlen stellen jedoch nur Richtwerte dar – für die Ermittlung des individuell benötigten Betrags sollte man seine monatlichen Einkünfte aus gesetzlichen Ansprüchen, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder sonstigen Quellen berücksichtigen und dann die Versorgungslücke errechnen, die bei einer Invalidität entstehen würde. 

Gute Versicherungsbedingungen
Von Vorteil sind Tarife, die eine Progressionsvereinbarung enthalten – ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigen dann die Zahlungen des Versicherers überproportional an. Bei einem Tarif mit einer Progression von 225 Prozent und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro erhielte der Versicherte beispielsweise bei einer Vollinvalidität 225.000 Euro. Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte außerdem unbedingt einen Blick in die Gliedertaxe der Anbieter werfen. Diese können sich unterscheiden, so ordnet ein Versicherer beispielsweise den Verlust einer Hand dem Invaliditätsgrad von 55 Prozent zu, während ein anderer dafür 70 Prozent veranschlagt, und somit bei Eintritt der Verletzung 15 Prozent mehr leisten würde.

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