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Die verschiedenen Krankenversicherungsarten

Von Michael Lorenz (ML)

Allgemein unterscheidet sich die Private Krankenversicherung nach unterschiedlichen Leistungsformen. Es gibt die Vollversicherung, die Teilversicherung und Zusatzversicherungen. Die Versicherungsarten richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen und bieten einen darauf abgestimmten Leistungsumfang an.

Die Vollversicherung
Eine Kranken-Vollversicherung umfasst den kompletten Bedarf, den ein Versicherter gemäß der Krankenversicherungspflicht (substitutive Krankenversicherung) braucht. Sie beinhaltet somit eine Krankenkostenversicherung, eine Krankentagegeldversicherung und eine Pflegeversicherung. Hinzu kommt in der Regel noch eine Zahnkostenversicherung. Außerdem ist meist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung enthalten, die zumindest Behandlungen in den EU-Staaten unbefristet übernimmt, im außereuropäischen Ausland mindestens für einen Monat. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, in eine Vollversicherung wechseln. Dies gilt auch fast uneingeschränkt für alle Freiberufler und Selbstständigen, wobei hier die Einkünfte keinen Einfluss auf die Versicherungsfähigkeit haben.

 
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Ärzte und Zahnärzte verfügen bei den meisten privaten Krankenversicherern über Sonderkonditionen. Außerdem sind auch Gruppentarife der Vollversicherung für bestimmte Berufsgruppen möglich. Meist sind dabei die Gruppentarife günstiger als die reinen Vollversicherungen. Profitieren können davon Mitarbeiter von bestimmten Arbeitgebern, aber auch Mitglieder in Vereinen oder berufsständischen Organisationen.

Teilversicherung
Die private Kranken-Teilversicherung können nur Beihilfeberechtigte – in der Regel – Beamte abschließen, da dieser Personenkreis bereits einen Krankenkostenzuschuss als Fürsorgeleistungen über ihren Dienstherren verlangen kann. Daher braucht der Beamte nur den Teil der Krankenversicherung abzusichern, der nicht vom Dienstherren getragen wird. Der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung ist für Beamte nicht möglich, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Teilversicherung kennt. Die Teilversicherung beinhaltet den gleichen Leistungsumfang wie die Vollversicherung, lediglich um die Beihilfe gekürzt. Damit ist eine private Teilversicherung auch günstiger als eine Vollversicherung.

Zusatzversicherungen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um zusätzliche Bausteine, die sowohl private als auch gesetzlich Versicherte abschließen können. Die Leistungen fangen dort an, wo der bisherige Versicherungsschutz aufhört. Die wichtigsten Kranken-Zusatzversicherungen sind:
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankenhauszusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
  • Krankentagegeld
  • Zahnkostenzusatzversicherungen
  • Versicherungspakete für Zahnarzt, Optiker und Heilpraktiker
  • Brillenversicherung
  • Pflegezusatzversicherungen
  • Pflegekostenversicherung
  • Versicherung für individuelle Gesundheitsleistungen
  • Versicherung für Privatabrechnung beim Arzt

Die Zusatzversicherungen werden von den Krankenversicherungsunternehmen sukzessive erweitert, da der Bedarf an bestimmten Leistungen wächst. Begründet liegt dies darin, dass Gesundheitsleistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend gekürzt werden oder Privatpatienten weitere Leistungen wünschen, die nicht im Leistungskatalog ihrer Voll- oder Teilversicherung enthalten sind. Inzwischen bieten auch einige gesetzliche Kassen ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungen für bestimmte Leistungen an. Auch bei den Kranken-Zusatzversicherungen sind Gruppenversicherungen möglich.

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