10.10.2009 - Versicherungen
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Die Rechtsschutzversicherung - Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten

Von Michael Lorenz (ML)
Ein wichtige Versicherung, sowohl privat als auch im Beruf, ist die Rechtsschutzversicherung. Bei einem Rechtsstreit stellt sie dem Versicherten die notwendigen Geldmittel zur Verfügung, um der Gegenseite Paroli zu bieten.

Der Leistungsumfang
In einer rechtlichen Auseinandersetzung übernimmt der Versicherer die Kosten für Anwälte (auch die der Gegenseite), Gerichte, Zeugengelder und etwaige Gutachter. Außerdem stellt er auch Gerichtskautionen bis zu einer bestimmten Höhe, damit der Versicherte auf freiem Fuß bleibt. Bei einigen Versicherern gibt es eine Kostenobergrenze für die Rechtsschutzversicherung von 250.000 Euro. Außen vor sind in jedem Fall alle bei einer Verurteilung anfallenden Geldstrafen oder Bußgelder, diese muss der Versicherungsnehmer selber tragen. Häufig ist auch eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro Vertragsbestandteil. Der Versicherungsschutz gilt dann europaweit, einschließlich der Mittelmeeranrainerstaaten. Nach Abschluss der Police besteht grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit. Das heißt, erst nach Ablauf dieser Zeit wird die Versicherung wirksam. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind also alle Altfälle, die sich vor Ende der Wartezeit ereigneten. Insofern lohnt die Police auch nicht für Interessierte, die sich Versicherungsschutz für ein Gerichtsverfahren erhoffen, das bereits im Gange ist. Einzige Ausnahme: Bei Rechtsstreits bezüglich gemieteter oder geleaster Fahrzeuge entfällt die Frist.
Der Rechtsschutz gilt für die gesamte Familie und die Kinder von bis zu 25 Jahren, sofern diese noch in einer Ausbildung sind. Außerdem können auch Lebenspartner mitversichert werden, vorausgesetzt der Versicherer stimmt zu.

Einschränkungen beim Versicherungsschutz
Es gibt einige Einschränkungen bei der Versicherung von Rechtsstreitigkeiten. So sind alle Erbauseinandersetzungen nicht mitversichert, dies gilt auch für alle Familienstreitigkeiten wie beispielsweise Scheidungsverfahren. In diesen Fällen wird lediglich das Beratungshonorar der Erstberatung erstattet. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind auch alle strittigen Bausachen sowie vorsätzlich verübte Straftaten. Die Rechtsschutzversicherung greift außerdem nur, wenn die Erfolgsaussichten im Rechtsstreit als positiv gewertet werden. Ob dies der Fall ist, geht aus dem Gutachten eines Rechtsanwaltes, der nicht mit dem Fall betraut ist, hervor.

Arten der Rechtsschutzversicherung
In der Regel bündeln die Versicherer einzelne Rechtsschutzsparten und bieten sie den Kunden als Versicherungspaket an. Folgende Versicherungsarten gibt es:
  • Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (der Familie)
  • Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Betriebsrechtsschutz für Unternehmen
Aus diesen Bausteinen kann der Interessierte seinen Versicherungsschutz wählen. Dabei sollte er darauf achten, keine unnötigen Bestandteile in seinen Versicherungsvertrag aufzunehmen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all Jene in Frage, die bereits über die nötigen Basisversicherungen wie eine Privat- und/oder Berufshaftpflicht verfügen und beispielsweise auch eine Hausratversicherung, respektive eine Absicherung für Wohngebäude (bei Hauseigentümern) abgeschlossen haben.
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