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Die Privathaftpflichtversicherung

Von Michael Lorenz (ML)

Die Versicherung der privaten Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, auch ungewollt z.B. durch Leichtsinn, Übermut oder Vergesslichkeit, muss dafür mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen gerade stehen - notfalls ein Leben lang.

Schnell ist es passiert: Ein unaufmerksamer Radfahrer verursacht einen Verkehrsunfall, infolge dessen das Unfallopfer erwerbsunfähig wird. Der Verursacher muss nun nicht nur die Reparatur und die Behandlungskosten übernehmen, sondern zahlt auch Schmerzensgeld und eine dem Einkommen des Geschädigten entsprechende lebenslange Rente. So können einige Millionen Euro zusammenkommen und bei fehlender Haftpflichtversicherung eine finanzielle Notlage des Verursachers mit sich bringen.

Für diese und ähnliche Fälle kommt die Haftpflichtversicherung auf. Sie tritt ein, wenn ein Geschädigter gegen den Verursacher des Schadens Schadensersatzansprüche geltend macht.

Das leistet die Versicherer
Im Schadensfall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Verursacht eine Person einer anderen gegenüber einen Schaden, und kann der Geschädigte aufgrund gesetzlicher Regelungen Schadensersatzansprüche geltend machen, so übernimmt die private Haftpflichtversicherung in diesem Fall die Zahlungen. Sie leistet bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Voraussetzung dafür ist, dass die Art des Schadens im Versicherungsschutz enthalten - also gedeckt - ist.

Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab
Nicht jeder Schaden führt automatisch dazu, dass der Geschädigte gegenüber dem Verursacher einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Deshalb prüft der Versicherer bei jedem Fall zunächst, ob für den Schaden überhaupt Versicherungsschutz besteht und eine Haftung gegeben ist. Kann der Versicherte nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden, wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Im Falle eines Rechtsstreits mit demjenigen, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern übernimmt die private Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Haftungsansprüchen die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.

Deckungssumme für Personenschäden besonders wichtig
Die Leistungen vieler Versicherungsgesellschaften sind, was die Grundabsicherungen angeht, häufig identisch. Besonderes Augenmerk sollte der Versicherungsnehmer auf die Höhe der Versicherungssummen richten. Für wenig Geld lässt sich in vielen Fällen der höchstmögliche Versicherungsschutz einkaufen. Hierbei gilt ausnahmsweise: Je mehr desto besser. Vor allem ausreichend hohe Deckungssummen beim Personschutz sind wichtig, da Schadensfälle inklusive von Rentenzahlungen bei einem Kind schnell in die Millionen gehen können. Heutzutage ist bei vielen Policen auch schon eine Pauschalregelung üblich, das heißt, die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sind gleich hoch.

Die richtige Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden beginnen bei einer Deckung pro Schadenfall bei etwa 1 Mio. Euro bis hin zu etwa 8 Mio. Euro. Einige Versicherer bieten für Sachschäden eine unbegrenzte Deckung an. Bei Vermögensschäden liegt die Spannbreite zwischen 10.000 Euro und 4 Mio. Euro. Bei verschiedenen Versicherern ist im Paket auch gleich noch weiterer Versicherungsschutz enthalten für beispielsweise Mietsachen oder Bauherren. Der Versicherungsnehmer sollte, wenn möglich, den maximalen Versicherungsschutz wählen, mindestens jedoch eine Absicherung in Höhe von jeweils fünf Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden treten relativ selten auf, eine Summe im sechsstelligem Bereich ist deshalb in der Regel ausreichend.

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