18.11.2009 - Versicherungen
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Die Krankenvollversicherung

Von Michael Lorenz (ML)

Die private Krankenvollversicherung ist  ein Standbein praktisch aller Versicherungsunternehmen. Ehemals vorwiegend für Selbstständige und Beamte entwickelt, bietet sie heute einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für alle Berechtigten. Die Auswahl der richtigen Krankenversicherung hängt vielfach von den persönlichen Präferenzen ab.

Voraussetzung zur Versicherung
Grundsätzlich können sich alle Selbstständigen privat krankenversichern lassen. Hinzu kommen alle Angestellten und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der gültigen Jahresarbeitentgeltgrenze liegen. Diese beträgt 2009 48.600 Euro. Oberhalb dieser Grenze ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich, wenn in den drei zurückliegenden Jahren jeweils mehr als 48.600 Euro verdient wurde und dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Eine Kündigung ist dann zum 31.12.2009 möglich. Wichtig für den tatsächlichen Wechsel: Der Versicherte braucht die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Kasse.

 
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Krankenversicherung gleich Personenversicherung
Der größte Unterschied zu einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass der Krankenversicherungsschutz nicht automatisch für die gesamte Familie gilt. Das heißt, jede Person muss einen separaten Vertrag abschließen, dies gilt auch für Kinder. Einzige Ausnahme: Ein Ehepartner arbeitet und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. In diesen Fällen können dann auch die Kinder darüber mitabgesichert werden. Deshalb lohnen sich unter finanziellem Gesichtpunkt private Krankenversicherungen kaum für Familien mit mehreren Kindern. Ähnliches gilt auch für Krankenversicherte, die erst im hohen Alter auf die Idee kommen, in eine private Kasse zu wechseln.

Leistungsumfang
Die Leistungsteile entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung mit ambulanten Behandlungen, stationärem Aufenthalt, zahnärztliche Behandlungen, Lohnforstzahlung im Krankheitsfall und einer Pflegeversicherung, hinzu kommt eine Auslandsreisekrankenversicherung. Unterschiede gibt es jedoch bei den Tarifbestandteilen, die zum Teil auch nur frei wählbar sind:

  • freie Arztwahl auch ohne Überweisung
  • keine Zuzahlung bei Medikamenten oder Heilmitteln
  • keine Einschränkung bei der Verschreibung von Medikamente
  • Wahl eines Heilpraktikers
  • erhöhte Zuzahlung beispielsweise bei Brillen oder Kontaktlinsen
  • kein Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld
  • Zahnbehandlungen werden bis zu 100 Prozent übernommen auch bei aufwendigem Zahnersatz
  • Lohnfortzahlung bis zum vollen Nettoeinkommen

Die oben dargestellten Leistungen müssen Versicherte zum Teil gesondert abschließen, beispielsweise Chefarztbehandlungen. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Versicherungsprämie. Manche privaten Krankenversicherer bieten auch weitere Zusatzleistungen entweder als normalen Bestandteil der Versicherung oder als Zusatzversicherungsbaustein an. Hier sollten sich Interessierte mit bestimmten Wünschen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften genau erkundigen. Ähnliches gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen – da dies ein zusätzliches Risiko für die Krankenkasse bedeutet, muss der Versicherte in diesen Fällen mit einem Prämienaufschlag rechnen. Jedoch machen nicht alle Krankenkassen davon Gebrauch, oder es gibt unterschiedliche Risikozuschläge.

Fazit
Wer mit einer privaten Krankenversicherung liebäugelt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen gucken. Wünscht der Versicherungsnehmer beispielsweise bestimmte Leistungen, die nicht automatisch Bestandteil der Versicherungstarife sind, steht er vor dem Problem, die Kasse zu finden, die diese Leistungen anbietet. Außerdem: Private Krankenversicherungen lohnen sich besonders für jüngere Versicherte, die oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen, und für Selbstständige, da diese bei gesetzlichen Krankenkassen häufig einen Aufschlag zahlen.

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