04.10.2009 - Geldanlage
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Richtig handeln - die Abgeltungssteuer

Von Michael Lorenz (ML)

Die Abgeltungssteuer wird das Anlegerverhalten zukünftig stark beeinflussen. Ab 1. Januar 2009 ist es soweit. Es entfällt dann die Kapitalertragssteuer, stattdessen gilt die Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen, die in § 20 des Einkommensteuergesetzes geregelt ist. Entscheidend ist, dass zukünftig auch Gewinne aus Anlagevermögen besteuert werden, die länger als ein Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen sind. So sind alle Gewinne, Dividenden, Zinsen aus Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten steuerpflichtig, und die Spekulationsfrist entfällt. Neben dem Steuersatz von 25 Prozent fallen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an, die Steuerbelastung beträgt effektiv also 28,6 %. Ausnahme: Liegt der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 Prozent, muss der Steuerpflichtige entsprechend weniger zahlen. Wie bisher können Anleger auch weiterhin Freistellungsaufträge mit Banken vereinbaren, jedem Sparer steht ein Pauschbetrag offen, dieser wurde von 750 auf dann 801 Euro heraufgesetzt. Gleichzeitig wird allerdings der Werbungskostenpauschbetrag gestrichen.

 
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Die Auswirkungen des Gesetzes
Ab 2009 ist es dem Fiskus egal, ob Einkünfte aus Zinsen oder Kursgewinnen stammen, sie fallen dann unter die Abgeltungssteuer. Daher sollten Kapitalanlagen möglichst noch 2008 getätigt werden, denn für diese gilt der Bestandsschutz. Wer beispielsweise bis zum 1.1.2009 Wertpapiere kauft, zahlt hierauf bei einem späteren Verkauf keine Abgeltungssteuer, vorausgesetzt er hat die Papiere mindestens ein Jahr gehalten. Bei allen im Jahre 2009 erworbenen Wertpapieren ist dies nicht mehr so. Eine Ausnahme gilt für Fonds, bei denen eine Summe von 100.000 Euro Anlagevoraussetzung ist - sie unterliegen rückwirkend zum 10.11.2007 der Abgeltungssteuer. Eine weitere Ausnahme gilt für Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die nach dem 14.3.2007 gekauft wurden. Für diese besteht das bisherige Recht der Steuerfreiheit nur, wenn der Anleger sie vor dem 1.7.2009 wieder veräußert oder einlöst. Geschieht dies nach dem Stichtag, unterliegen die Gewinne daraus der Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungssteuer reduzieren
Um die Abgeltungssteuer soweit wie möglich zu vermeiden, sollten Anleger ab 2009 eine neue Anlagestrategie in Angriff nehmen. Wer dann weitere Fondsanteile kaufen möchte, sollte ein neues Depot/Unterdepot eröffnen, so dass die alten abgeltungssteuerbefreiten Anteile von den abgeltungssteuerpflichtigen Anteilen getrennt sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zukünftig statt direkt in Investmentfonds in eine fondsgebundene Lebensversicherung zu investieren, da bei dieser für Gewinne aus den Fondsanteilen keine Abgeltungssteuer anfällt. Allerdings unterliegen Lebensversicherungen bei der Auszahlung der nachgelagerte Besteuerung. Das gleiche gilt auch für die Riesterrente. Zwar ist hier eine Förderhöchstgrenze von 2.100 Euro festgelegt, doch bleibt es dem Sparer überlassen, ob er den Vertrag überspart. Und auch Bausparverträge sind aufgrund der geringen Verzinsung wieder eine sinnvollere Kapitalanlage. Da andere Kapitalanlagen stärker besteuert werden, könnte das Bausparen für manchen einen Häuslebauer wieder interessanter werden. Eine weitere Lösung des Abgeltungssteuerproblems bieten Dachfonds. Wer vor 2009 noch in einen Dachfonds investiert, hat sein Geld vor der Pauschalsteuer in Sicherheit gebracht, da Dachfondsmanager switchen können, ohne dass die Abgeltungssteuer auf die dabei entstandenen Gewinne anfällt.

Mit Aktienverlusten Steuern sparen
Auch mit schlechtlaufenden Aktien oder Aktienfonds lässt sich dem Fiskus ein Schnippchen schlagen, denn es besteht die Möglichkeit, Verluste aus Aktiengeschäften von den Gewinnen abzuziehen. Anleger können also potenzielle Verlustbringer ins Portfolio aufnehmen, um die Steuerlast zu senken. Allerdings macht es keinen Sinn im großen Stil gegen Kursgewinne Wertpapiernieten einzukaufen, da man dann eine Menge Geld in den Sand gesetzt hat.

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