Richtig handeln - die Abgeltungssteuer
Von Michael Lorenz (ML)Die Abgeltungssteuer wird das Anlegerverhalten zukünftig stark beeinflussen. Ab 1. Januar 2009 ist es soweit. Es entfällt dann die Kapitalertragssteuer, stattdessen gilt die Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen, die in § 20 des Einkommensteuergesetzes geregelt ist. Entscheidend ist, dass zukünftig auch Gewinne aus Anlagevermögen besteuert werden, die länger als ein Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen sind. So sind alle Gewinne, Dividenden, Zinsen aus Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten steuerpflichtig, und die Spekulationsfrist entfällt. Neben dem Steuersatz von 25 Prozent fallen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an, die Steuerbelastung beträgt effektiv also 28,6 %. Ausnahme: Liegt der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 Prozent, muss der Steuerpflichtige entsprechend weniger zahlen. Wie bisher können Anleger auch weiterhin Freistellungsaufträge mit Banken vereinbaren, jedem Sparer steht ein Pauschbetrag offen, dieser wurde von 750 auf dann 801 Euro heraufgesetzt. Gleichzeitig wird allerdings der Werbungskostenpauschbetrag gestrichen.

