Der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung
Von Michael Lorenz (ML)Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der Privaten Krankenversicherung der neue Basistarif. Ziel des Gesetzgeber war es, einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu bezahlbaren Beiträgen einzuführen. Dieses Vorhaben ist jedoch insofern gescheitert, als die Privaten Krankenversicherer als Prämie einheitlich den gesetzlich möglichen Höchstbeitrag erheben.
Gekoppelt an die GKV
In den Basistarif müssen die Versicherer jeden Antragsteller, der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Der Tarif bietet, mit wenigen Ausnahmen, die gleichen Leistungen, welche auch in der GKV Versicherte in Anspruch nehmen können. Er ist an die Vorgaben für die GKV gekoppelt – beschließt der Gesetzgeber dort Leistungskürzungen, gelten diese also auch im Basistarif. Gesetzlich festgelegt ist ebenso, dass die Prämie für den Basistarif den aktuellen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (2009: 569,63 Euro) nicht überschreiten darf.


