03.05.2011 - Baufinanzierung
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Die Nebenkosten beim Bau einer Immobilie

Von Michael Lorenz (ML)

Viele Bauherren unterschätzen die Bedeutung der Nebenkosten. In der ersten oberflächlichen Betrachtung des Vorhabens werden maximal der Kaufpreis und die Baukosten veranschlagt. Vielleicht haben sich diese Häuslebauer auch noch ein wenig mit den Geldbeschaffungskosten auseinandergesetzt und in ihre Immobilienfinanzierung aufgenommen. Doch es sind die sonstigen Kosten, welche oft im Einzelbetrag gar nicht so hoch ausfallen, die sich aber zu einer beachtlichen Gesamtsumme entwickeln. Wer diese nicht mit in seiner Kalkulation hatte, bekommt ein Finanzierungsproblem.

Der Kaufpreis ist nicht alles
Zu dem Kaufpreis einer Immobilie kommt die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent hinzu. Die Steuer berechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, also dem Neubau und den Grundstückskosten. Außerdem will der Notar bezahlt werden. Seine Gebühr beträgt ebenfalls ein Prozent vom Kaufpreis. Durch einen Grundstückskauf muss in das Grundbuch beim Amtsgericht der neue Eigentümer eingetragen werden. Auch diese Behörde hält die Hand auf und will für ihre Dienstleistung 0,5 Prozent vom Kaufpreis honoriert wissen. Nimmt man einen von 250.000 Euro an entstehen dann folgende Kosten:
  • Grunderwerbsteuer 8.750 Euro
  • Notar 2.500 Euro
  • Umschreibungsgebühren 1.250 Euro
Die Gesamtkosten erhöhen sich somit um 12.500 Euro. Wird noch ein Immobilienmakler eingeschalten, so fallen nochmals 3,57 Prozent des Kaufpreises zusätzlich an, in einigen Region auch bis zu 7,14 Prozent. Alleine gebühren und Maklercourtage können also schnell zusätzliche Kosten in Höhe von 20.000 Euro erreichen.

Weitere Kosten
Ein großes Loch ins Budget können die öffentlichen Beiträge und Erschließungskosten reißen. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal mehrere Tausend Euro betragen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf der Immobilie bei der zuständigen Kommune eine Erschließungskostenbestätigung einzuholen. Diese kostet nur wenige Euro und gibt Auskunft, welche öffentlichen Beiträge bereits bezahlt sind und in welcher Höhe diese eventuell in der Zukunft anfallen könnten. Beispielsweise wegen der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes. Oft sind diese drohenden Ausbaumaßnahmen einer Straße oder des Versorgungsnetzes der Grund, warum sich Immobilienbesitzer von ihrem Anwesen trennen. Vorsicht! Die genannten öffentlichen Beiträge fallen nicht nur für bereits erstellt Bauwerke an. Auch unbebaute Grundstücke, an denen ein Abwasserkanal vorbeiführt oder die sofort sich an das öffentliche Wassernetz anschließen können, sind Herstellungsbeitrags- und Erschließungskostenpflichtig.
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