09.03.2011 - Baufinanzierung
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Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung

Von Michael Lorenz (ML)
Wer seine Angehörigen für den schlimmsten Fall vor einem finanziellen Desaster bewahren möchte, tut gut daran, eine Versicherung für den Todesfall abzuschließen. Zwei Versicherungen stehen zur Auswahl: die Restschuld- oder die reine Risikolebensversicherung. Im Fall eines Falles übernehmen die Versicherungen die Finanzierung des trauten Eigenheims. Deshalb steht bei diesem Versicherungsvertrag steht nicht der Renditegedanke im Vordergrund, sondern er wird hauptsächlich aus präventiven Gründen abgeschlossen. Aus diesem Grund sind die monatlichen Beträge für diese Versicherung geringer als bei einer Kapital bildenden Versicherung.
 
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung passt sich immer den Verbindlichkeiten der Baufinanzierung an, das heißt, die Versicherungssumme fällt analog der Finanzierung durch ein Annuitäten- oder Ratentilgungsdarlehen. Dadurch ist diese Versicherung die günstigere der beiden Varianten. Allerdings kann hier durchaus das Problem einer Unterdeckung auftauchen. Im Gegensatz zu der Restschuldversicherung ist der Verlauf eines Hypothekendarlehens nicht linear. Sinnvoller erscheint eine weitere Option: eine Restschuldversicherung, die sich der Restschuld automatisch anpasst. Um den aktuellen Wert der Restschuld zu wissen, muss der Versicherungsnehmer der Versicherung die genauen Daten des Darlehens zur Verfügung stellen. Unbedingt notwendig sind die Gesamtlaufzeit des Darlehens, der abgeschlossene nominale Zinssatz und ein detaillierter Tilgungsplan. Mit dem zunehmenden Alter des Versicherungsnehmers steigen auch die Beiträge zu dieser Versicherung leicht an. Das hat seinen Grund darin, dass das Todesfallrisiko mit steigendem Alter aus Sicht der Versicherungen zunimmt. Im Gegensatz nehmen die monatlichen Beiträge zum Ende des Versicherungsvertrages spürbar ab.

Risikolebensversicherung
Bei dieser Versicherungsvariante bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit konstant. Sie eignet sich damit besonders als Absicherung für endfällige Darlehen. Außerdem schafft man so einen zusätzlichen Puffer im Todesfall: Da beispielsweise bestimmte Arbeiten nun von einer Person aufgefangen werden müssen, besteht über die zusätzlichen Gelder die Möglichkeit, bezahlte Personen hinzuzuziehen.
Sind zwei Partner in etwa gleicher Weise in die Finanzierung involviert, ist es sinnvoll, eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen. So wird dann an den einen Partner im Todesfall der Leistungsanteil ausgezahlt. Grundsätzlich: Aufgrund der Struktur der Restschuld- oder Risikolebensversicherung macht es Sinn, sich das preiswerteste Angebot zu suchen, auch wenn die finanzierende Bank gern ihr Angebot angenommen sieht. Auch wenn das erklärte Ziel einer Risikoversicherung nicht ist, Kapital anzusammeln, so werden erwirtschaftete Überschüsse an die Versicherungsnehmer ausbezahlt.
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