09.03.2011 - Baufinanzierung
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So läuft eine Baufinanzierung mit einem Versicherungsdarlehen ab Teil III

Von Michael Lorenz (ML)
In den meisten Fällen sind die Versicherungsdarlehen vom Kreditgeber so kalkuliert, dass zum Laufzeitende die Summe aus der Kapitallebensversicherung und die Überschussbeteiligung, die angefallene Tilgung abdeckt. Häufig ist es so, dass die reine Versicherungssumme ungefähr 60 Prozent der Darlehenssumme abdeckt. Mit der Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung kann der Rest der fälligen Tilgung finanziert werden. In dieser Regelung liegt das große Risiko eines Versicherungsdarlehens. Die Kreditgeber können nicht bei Abschluss des Vertrages angeben, wie hoch zum Ende der Laufzeit des Kredites die Überschüsse ausfallen. Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fallen die Erträge der Versicherungsgesellschaften oft bescheiden aus. Was passiert mit dem Betrag der Tilgung, welcher durch die Überschüsse nicht abgedeckt wird? Der Empfänger des Darlehens muss diesen Fehlbetrag selbst finanzieren. Eine derartige Nachfinanzierung kann dem Kreditnehmer sehr teuer kommen. Eine andere Variante bei den Versicherungsdarlehen ist die Mindestunterlage. Diese vertragliche Regelung besagt, dass eine bestimmte prozentuale Mindestzahl der Darlehenssumme mit der Versicherungssumme abgedeckt sein muss. Je nach Vertrag können dies 60 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent sein. Als einfache Regel für die Mindestunterlage gilt: Mit der Höhe der Mindestunterlage und der Länge der Laufzeit des Versicherungsdarlehens, steigt die Summe welche über dem Darlehensbetrag liegt. Durch diese Mindestunterlage verringert sich, je nach vereinbarter Höhe, das Risiko nach Ablauf der Kreditlaufzeit einen Fehlbetrag mit eigenen oder zusätzlichen Mitteln abdecken zu müssen. Ein weiterer Vorteil eines Versicherungsdarlehens ist die Absicherung gegen den Todesfall des Kreditnehmers. Auch hier ist es sinnvoll eine Mindestunterlage von 100 Prozent zu vereinbaren. Denn wenn vor Ablauf des Versicherungsdarlehens der Kreditnehmer verstirbt, wird sonst nur die vertraglich vereinbarten 60 Prozent aus der Kapitallebensversicherung ausbezahlt. Die Hinterbliebenen müssen für den Rest der fälligen Tilgung aufkommen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung keine oder nur geringe Überschüsse erwirtschaftet werden. Auch dadurch ergibt sich ein große Finanzierungslücke im Todesfall für die Hinterbliebenen.

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