Gerne übersehen: Die Grunderwerbssteuer
Von Michael Lorenz (ML)Nicht wenige Bauherren oder Käufer einer Immobilie erleben diesen Schockmoment: Ein unscheinbarer Brief vom Finanzamt teilt mit, dass für die eigenen vier Wände die Grunderwerbssteuer fällig ist. Gut für den, der vorbereitet ist und diese Kosten in seiner Baufinanzierung berücksichtigt hat.
Grundsätzlich beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises. Ein Beispiel: Für den Kauf einer Eigentumswohnung wurde im notariell beurkundeten Vertrag eine Kaufpreis von 350.000 Euro vereinbart. Die Grunderwerbssteuer beträgt somit 12.250 Euro. Dabei wurde für dieses Beispiel der Steuersatz von 3,5 Prozent zugrunde gelegt. Je nach Bundesland kann die Grunderwerbssteuer jedoch von der Landesregierungen abweichend festgelegt werden, darf jedoch nicht die 3,5 Prozent unterschreiten.
Grunderwerbsteuersätze 2011
| Grunderwerbsteuer in Prozent |
Bundesländer |
| 3,5 | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein , Thüringen |
| 4,0 | Saarland |
| 4,5 | Berlin, Bremen , Hamburg, Niedersachsen , Sachsen-Anhalt |
| 5,0 | Brandenburg |

