08.11.2009 - Baufinanzierung
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Den Stromanbieter wechseln

Von Michael Lorenz (ML)
Steigende Strompreise sind für viele Verbraucher ein Ärgernis und belasten die Haushaltskasse. Doch können Kunden ein wenig an Kosten sparen, indem sie einen günstigeren Anbieter finden. Wer etwas fürs Klima tun möchte, kann ebenfalls einen neuen Vertrag wählen, denn Ökostromtarife müssen nicht teurer sein. Ein Wechsel ist unkompliziert, sollte aber erst nach gründlicher Prüfung der Vertragsbedingungen auch tatsächlich in Angriff genommen werden.

Günstige Anbieter finden
Der erste Schritt auf dem Weg zum neuen Stromlieferer besteht darin, verschiedene Gesellschaften mit günstigen Angeboten ausfindig zu machen. Dazu muss der Kunde zunächst anhand der Jahresabrechnungen seinen durchschnittlichen Stromverbrauch ermitteln und den aktuellen Preis, den er derzeit bei seinem bisherigen Anbieter bezahlt, überprüfen. Als nächstes sollte er bei diesem Anbieter nach preisgünstigeren Tarifen fragen und außerdem, unter Angabe seines Verbrauchs, Angebote von anderen Gesellschaften einholen. Auch Ökostromverträge sollten in den Vergleich einbezogen werden, da diese nicht unbedingt teurer sein müssen als herkömmliche Verträge.
 
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Eine Hilfe stellen Internetportale mit Preisrechnern, wie zum Beispiel www.verifox.de, www.tarifvergleich.de oder www.toptarif.de, dar. Sie filtern aus der Masse der Stromlieferer und Tarife die günstigsten Angebote für das jeweilige Wohngebiet heraus. Hierzu muss der Kunde lediglich seinen Jahresverbrauchs und die Postleitzahl in die entsprechende Maske eingeben. Am besten ist es, verschiedene Rechner zu nutzen, um die Ergebnisse abzusichern.

Verträge sinnvoll vergleichen
Die Preise der Anbieter lassen sich nur anhand des Bruttoendpreises sinnvoll vergleichen. Der Kunde sollte deshalb darauf achten, ob die Preisangabe der verschiedenen Anbieter auch tatsächlich alle Preisbestandteile wie Grund- und Arbeitspreis, Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Netznutzungsentgelt und sonstige Abgaben enthält.

Ebenso wichtig ist es, die Inhalte der neuen Vertragsangebote und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau in Augenschein zu nehmen, denn der Teufel lauert oft im Detail. Von Vorteil sind Verträge mit einer kurzen Laufzeit – sechs Monate oder ein Jahr – und einer Kündigungsfrist von einem Monat, dadurch erhält sich der Kunde die Flexibilität, den Vertrag schnell wieder verlassen zu können, wenn er auf ein günstigeres Angebot stößt. Zu meiden sind Paketangebote, die beinhalten, dass der Kunde dem Anbieter vorab eine festgelegte Strommenge für einen bestimmten Zeitraum abkauft. Der Nachteil dabei: Wer weniger verbraucht, erhält nichts von dem Geld zurück, wer mehr als vereinbart benötigt, zahlt ordentlich drauf.

So läuft der Wechsel ab
Ist der neue Tarif gefunden, bleibt nicht mehr viel zu tun. Der Kunde schickt den unterschriebenen Vertrag zum neuen Stromlieferer. Dieser übernimmt die restlichen Formalitäten, unter anderem die Kündigung beim bisherigen Versorger, was keine Extrakosten verursacht. Nach einigen Wochen erhält der Kunde die Anmeldungsbestätigung des neuen sowie die Kündigungsbestätigung und Schlussrechnung des alten Anbieters.

Tipp: Für die Sicherstellung der Versorgung benötigen die Unternehmen einige Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss beim neuen Anbieter nachzufragen, zu welchem Datum er verbindlich liefern kann. Hat man zwei Wochen nach Einsendung des Vertrags noch keine Bestätigung erhalten, sollte man nachhaken.

Stromzufuhr ist sicher
Doch selbst wenn der neue Stromanbieter die Lieferung nicht rechtzeitig aufnehmen kann, erhält der Haushalt weiterhin Strom, denn gesetzlich geregelt ist, dass im Notfall der örtliche Grundversorger einspringen muss. Dies kostet dann vielleicht etwas mehr, doch jeweils zum Monatsende kann der Kunde den Vertrag wieder kündigen.

Ohnehin kommt nach einem Anbieterwechsel der Strom weiterhin vom lokalen Versorger. Andere Unternehmen stellen lediglich die von ihren Kunden benötigte Strommenge ins allgemeine Netz und zahlen dem Versorger für den Transport bis zu den Haushalten eine sogenannte Durchleitungsgebühr.
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