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Private Rentenversicherung - sicherer Baustein der Altersversorgung

Von Michael Lorenz (ML)

Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente und Betriebsrente ein Geldpolster für das Alter aufzubauen. Sie ist ähnlich aufgebaut wie eine kapitalbildende Lebensversicherung. Zwei wesentliche Punkte unterscheiden beide voneinander: Erstens enthält eine private Rentenversicherung in der Regel keinen Todesfallschutz und zweitens ist die Zahlungsdauer der Rente im Normalfall unbegrenzt, während eine kapitalbildende Lebensversicherung zum Zeitpunkt X fällig wird.

Die Varianten der Rentenversicherung
Zwei Ausprägungen der Rentenversicherung stehen Interessierten zur Verfügung: die aufgeschobene Rente und die Sofortrente. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Versicherte regelmäßig - zu bestimmten Stichtagen - bis zum Rentenbeginn eine vertraglich fixierte Summe auf das Konto. Nach Ablauf des Vertrages stehen ihm zwei Auszahlungsmöglichkeiten offen, entweder er lässt sich die Summe auf einen Schlag ausbezahlen oder er vereinbart eine monatliche Rente. Bei Tarifen mit Wahlrecht ist eine staatliche Förderung der Rentenversicherung allerdings nicht möglich. Bei der Sofortrente zahlt der Kunde eine bestimmte Summe in die Rentenversicherung ein, dies sind meist Summen ab mehreren 10.000 Euro, und erhält daraufhin ab dem nächsten Monat eine Rente bis zum Lebensende. Diese Variante empfiehlt sich gerade für Rentner, die aus der Summe nichts vererben wollen, da in der Regel nach dem Tod aus dem Vertrag keine Gelder fließen. Sollten hingegen doch Erben bedacht werden, ist es möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, diese kann bis zu 15 Jahre betragen. Kleiner Knackpunkt: Da die Rentengarantiezeit ein Zusatzbaustein ist und somit Geld kostet, zehrt sie etwas an der Rendite. Der Vorteil dieses Vertragesder Sofortrente: Der Rentner erfährt sofort die genaue Rentenhöhe, während dies bei der aufgeschobenen Rentenversicherung erst vor Vertragsende bekannt ist, da die Überschüsse der Rentenversicherung, die zusätzlich zu dem Garantiezins anfallen, in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich sein können.

Zwei Modelle bei der Überschussbeteiligung
Bei Vertragsabschluss wählt der Kunde aus, was mit den Überschüssen aus der Geldanlage der privaten Rentenversicherung passieren soll. Entscheidet er sich für die Bonusrente, wird eine jährliche Erhöhung der Rente in Höhe des Überschusses vereinbart. Bei der verzinslichen Ansammlung der Überschüsse findet die Ansammlung der Überschüsse auf einem weiteren Konto statt, woraus zum Rentenbeginn eine zusätzliche Versicherung generiert wird, die eine entsprechende Zusatzrente oder ein Zusatzkapital zur Verfügung stellt. Kommt die Rente durch Verzicht des Kapitalwahlrechts zur Auszahlung, stehen auch hier zwei Auszahlungsmodelle zur Wahl. Zum einen die dynamische Rente, die relativ niedrig beginnt, dafür aber stetig steigt, zum anderen die Normalrente, bei der jährlich die Rente überprüft und den Überschüssen angepasst wird. Das heißt, es kann zu Schwankungen bei der Rentenzahlung sowohl nach oben wie nach unten kommen. Dafür ist die anfängliche Rente in der Regel deutlich höher.

Der Zeitpunkt der Rente
Bestimmte Klauseln in privaten Rentenversicherungen erlauben auch eine gewisse Flexibilität bei der Auszahlung. So kann die Rentenzeit um bis zu fünf Jahre vorgezogen oder nach hinten verlagert werden. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Diese fällt bei vorgezogenen Renten geringer und bei nach hinten verlagerten Renten entsprechend höher aus.

Fazit
Mit der privaten Rentenversicherung lässt sich etwas für das Alter tun. Arbeitnehmer sollten, wenn möglich, zur Vorsorge jedoch zunächst einen Riester-Rentenvertrag oder einen Baustein der Betrieblichen Altersversorgung abschließen. Für Selbstständige hingegen ist eine private Rentenversicherung meist eine gute Wahl, um einen Sicherheitsbaustein in der Altersvorsorge zu haben.

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