23.10.2009 - Altersvorsorge
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Eine Stütze der Altersversorgung - die Unterstützungskasse

Von Michael Lorenz (ML)
Viele Wege führen nach Rom, dies gilt auch für die Betriebliche Altersversorgung. Die Unterstützungskasse (kurz "U-Kasse") richtet sich in ihrer Absicherung meist an leitende Angestellte oder Geschäftsführer. Die Möglichkeiten einer U-Kasse sind dabei umfassender als bei der weitverbreiteten Direktversicherung für Betriebe.

Die Funktionsweise der Unterstützungskasse
Eine U-Kasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Vielfach handelt es sich um eine GmbH, nicht selten aber auch über einen eingetragener Verein (e. V.) oder eine Stiftung. Die oder das Trägerunternehmen der Unterstützungskasse sind die Arbeitgeber, bei denen die Versicherten beschäftigt sind. Häufig können sich auch Arbeitgeber einer bereits bestehenden Unterstützungskasse anschließen, um ihre betriebliche Altersversorgung auszulagern. Dies ist von Vorteil, da so das Betriebsvermögen vom Pensionsvermögen getrennt ist. Geht der Mitarbeiter in Rente, so erhält er seine Pension direkt von der U-Kasse. Allerdings bestehen die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern gegenüber dem Unternehmen direkt. Würde das Unternehmen in die Insolvenz gehen, so geraten die Rentenansprüche in Gefahr. Daher treffen die Trägerunternehmen auch dagegen Vorsorge. Sie treten dem Pensionssicherungsverein bei, der bei Insolvenz die Vorsorgungsleistungen übernimmt.

Wie das Geld schließlich angelegt werden soll, steht der Unterstützungskasse frei. Damit ist es möglich, auch renditeorientierte Anlageformen zu wählen, die dem Arbeitnehmer zum Ende der Laufzeit sowohl eine sichere Rente wie auch eine gute Rendite auf das eingezahlte Geld erwirtschaften lassen. Andere Möglichkeiten der Absicherung sind der Abschluss von kapitalbildenden Lebensversicherungen oder die Übertragung der Leistungen an eine Pensionskasse. In diesem Fällen spricht man auch von einer rückgedeckten Unterstützungskasse. Dies hat auch den Vorteil, dass durch die Absicherung der Unterstützungskasse diese selbst nicht in die Insolvenz gehen kann. Geregelt ist die U-Kasse über das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber freiwillig Beiträge in die U-Kasse ein, jedoch sieht das Gesetz auch die Bruttogehaltsumwandlung als gangbaren Weg vor. 

Die Vorteile für Arbeitnehmer
Da bei der Unterstützungskasse der Rechtsanspruch auf Leistung fehlt, werden die eingezahlten Beiträge nicht besteuert. Somit findet ein Bruttosparen statt, das sich positiv auf die später auszuzahlende Rente hat. Allerdings findet, wie bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung, auch eine nachgelagerte Besteuerung statt. Nur 40 Prozent der Rente bis zu einer Höhe von maximal 3.072 Euro stehen dem Rentner so frei zur Verfügung. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer den Werbekostenpauschbetrag hierfür in Anspruch nehmen, soweit noch nicht ausgeschöpft.  

Fazit
Die Unterstützungskasse ist ein sehr flexibles Instrument der betrieblichen Alterversorgung Neben der persönlichen Absicherung des Mitarbeiters kann eine Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung in das Leistungspaket integriert werden. Außerdem gibt es keine Begrenzung der Einzahlungshöhe. Daher ist die U-Kasse auch ideal zur Versorgung von leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Zu beachten dabei ist, dass die Einzahlungshöhe nicht nach untern korrigiert werden kann. Neben der Rentenzahlung nach Ablauf des Vertrages ist auch eine Kapitalauszahlung möglich. Einen Wermutstropfen hat die Unterstützungskasse: Da keine Beiträge aus dem Nettogehalt eingezahlt werden können, scheidet eine Riesterförderung aus.

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