Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) - Der Staat hilft beim Sparen
Von Michael Lorenz (ML)Wer ein Recht auf die Vermögenswirksamen Leistungen hat, der kann unter Umständen auch von der Arbeitnehmersparzulage (kurz: ANSpZ) profitieren. Der Staat hat sich dabei auf die Fahne geschrieben, besonders einkommensschwache Arbeitnehmer zu unterstützen. Verankert ist diese Förderung im 5. Vermögensbildungsgesetz.
Das Prinzip der Arbeitnehmersparzulage
Eine der wesentlichen Voraussetzungen, um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, besteht darin, dass der Angestellte oder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen hat. Selbständige, Rentner, Studenten oder Pensionäre können diese nicht erhalten. Unerheblich dabei ist, ob der Arbeitgeber die Höchstgrenze der VL-Leistungen ausschöpft oder der Mitarbeiter den Betrag noch aufstockt. Eine weiteres Kriterium sind die Einkommensgrenzen. So darf das zu versteuernde Einkommen von Singles nicht mehr als 17.900 Euro und das von Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro betragen. Der Bruttoverdienst liegt normalerweise einige Tausend Euro höher. Für 2009 steht eine Veränderung auf dem Plan: Die Einkommensgrenzen werden dann erhöht und steigen auf 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete.

